Fahrende Gesellen: Verbandelt mit führenden Rechtsradikalen

Fidel und Schwert

Am 23. September fand ein Termin vor dem Landgericht Berlin statt. Kläger: „Die Fahrenden Gesellen – Bund für deutsches Leben und Wandern e.V.“ (FG). Diese hatten beanstandet, dass in einem Artikel geschrieben wurde, sie seien „verbandelt mit führenden Rechtsradikalen“ . Ein Europa der Vaterländer, eine Europäische Neuordnung werde propagiert, verschwiegen werde aber, dass diese Neuordnung unter Federführung der germanischen Heilsbringer und in den Grenzen von 1939 angedacht sei.

Das Landgericht sah diese Äußerungen allerdings als Meinungsäußerungen von der Pressefreiheit gedeckt. Beklagte waren die Autorin des Beitrags, der Redakteur der Zeitschrift und der herausgebende „Verlag der Jugendbewegung“.


100 Jahre Deutschtümelei

Die Fahrenden Gesellen wurden 1909 als Jugendorganisation für männliche Lehrlinge des völkisch-antisemitischen „Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verbandes“ (DHV) gegründet. 2009 feierten sie ihr 100-jähriges Bestehen auf der hessischen Burg Ludwigstein. Schon früh wurde in das „Bundesgesetz“ ein „Arierparagraph“ aufgenommen, der festlegte, dass jüdische Menschen von der Mitgliedschaft ausgeschlossen waren. Noch heute besagt das Bundesgesetz, das „jeder unbescholtene Deutsche“ Mitglied des Vereins werden kann. Auch sonst scheinen viele Traditionen innerhalb des Vereins, der sich selbst als „Lebensbund“ versteht, ungebrochen.
FG_Bundeszeitung
2008 schreibt ein Mitglied der FG in der Bundeszeitschrift: „Nach dem ersten Weltkrieg (…) wurde nicht nur gewandert, sondern auch marschiert. Es galt, Körper und Geist zu stählen; wo sonst als auf Fahrt konnte das geübt werden! Das durch den Versailler „Vertrag“ gebeutelte und unterdrückte Volk und damit auch die Fahrenden Gesellen wollten wehrhaft bleiben. Natur und Fahrtenerlebnis dienten also auch in starkem Maße der Körpereertüchtigung, nicht nur der Erholung. Eigentlich wurde dieser Faden auch nach dem zweiten Weltkrieg aufgenommen.“
Ein anderer Autor schreibt 2004 , der Blut-und-Boden-Schriftsteller Hans Grimm „war schon im Vorkriegsbund einer der von den FG bevorzugten Dichter, nicht nur wegen seines aufrüttelnden Buches ‚Volk ohne Raum’“.
Verbindungen der Fahrenden Gesellen zu extrem rechten Gruppierungen und Personen bestehen bis in die jüngste Vergangenheit. Bundesführer der FG war 2007 Peter B. aus Mössingen-Belsen. Ihm wurde 1994 in der Zeitschrift des rechtsextremen Witikobundes als Mitglied zu seinem 55. Geburtstag gratuliert. Auch wurde in einer Zeitschrift der Fahrenden Gesellen anlässlich des Todes des bekannten Holocaustleugners Werner Georg Haverbeck 1999 dieser „als dem Bund besonders verbunden“ geehrt. Seine Witwe, Ursula Haverbeck-Wetzel, die nach dessen Tod die Leitung des 2008 verbotenen „Collegium Humanum“ übernahm und stellvertretende Vorsitzende des ebenfalls 2008 verbotenen „Vereins zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“ steht den Fahrenden Gesellen ebenfalls nahe. Nachdem sie sich in der Monatsschrift des „Gau Rhein-Ruhr mit Gruppe Köln“ der FG „für die Worte der Anteilnahme und
hilfreichen Spenden“ bedankte, wird Haverbeck über mehrere Jahre als regelmäßige Teilnehmerin und Referentin der zweimal jährlich stattfindenden Treffen eines „Überbündischen Kreises“ (ÜK) genannt. Im ÜK treffen sich seit Jahrzehnten Angehörige völkischer und dem Nationalsozialismus zugeneigter Vorkriegsbünde, wie den „Artamanen“ oder dem „Bund der Geusen“ mit den älteren Fahrenden Gesellen.

Jugendarbeit und Frauenbild

Die jüngeren Mitglieder sind in Kleingruppen organisiert und veranstalten Wanderfahrten, Zeltlager und Volkstanztreffen. Mädchen und Frauen des „Deutschen Mädelwanderbundes“ (DMWB) ergänzen die Fahrenden Gesellen personell. Der DMWB wird hierbei heute als „Teil des Bundes“ bezeichnet. Als die DMWB-Funktionärin Gerhild D. 2008 eine „Feuerrede“ vor den versammelten Mitgliedern von FG und DMWB hält, schickt sie ihrer Rede die Worte voraus, wie gern sie „in diesem Augenblick in den ein oder anderen Fahrenden Gesellen hinblicken können“ würde. „Wie empfindet er die Tatsache, daß ein Weib sich anschickt, ihm die Welt mit seinen Augen zu erklären?“ Zur Beruhigung sagt sie den Kameraden zuvorkommend: „All jenen, die sich etwas befremdet fühlen, sei versichert: ,,Auch ich empfinde mich in meiner augenblicklichen Rolle als etwas fehl, sehe die natürliche Ordnung auf den Kopf gestellt.“ Im weiteren Verlauf der Rede die sich mit dem Geschlechterverhältnis beschäftigt, bemängelt sie unter anderem, dass Frauen in der heutigen Zeit „auf ihren Verstand reduziert“ würden. Die Rednerin war 1993 Standortführerin von „Die Heimattreue Jugend“ (DHJ), die sich später in „Heimattreue Deutsche Jugend“ (HDJ) umbenannte und 2009 verboten wurde. Sie wechselte jedoch zu einem unbekannten Zeitpunkt zum DMWB.

DMWB

Eine Zusammenarbeit der FG mit der „Heimattreuen Jugend“ ist bereits seit Beginn der neunziger Jahre belegbar. So heißt es in einer Ausgabe der Bundeszeitschrift von 1996, dass sich bereits seit drei Jahren „jährlich Sturmvogel, Freibund, Niedersächsische Volkstumsjugend, Die Heimattreue Jugend und die Fahrenden Gesellen“ treffen, „um sich in einem gemeinsamen Lager kennenzulernen, Kameradschaften zu schließen und Gedanken auszutauschen.“ Diese Treffen wurden kontinuierlich forstgesetzt und um Tanztreffen ergänzt. Noch 2008 ist im Terminkalender der FG-Bundezeitschrift ein Tanztreffen aufgeführt, an dem nachweislich die HDJ teilgenommen hat.

Einladung Bundestag

Bildquelle: Archiv der Jugendbewegung

Taktieren vor Gericht

Für das Urteil dürfte es auch eine Rolle gespielt haben, dass die Fahrenden Gesellen versucht hatten, die Argumentation der Beklagten anzugreifen, indem sogar selbstverständliches bestritten wurde. So wurde zwischenzeitlich bestritten, dass das langjährige Vereinsemblem überhaupt den Fahrenden Gesellen zuzuordnen sei.
Der Prozeßvertreter der Beklagten, Rechtsanwalt Alexander Hoffmann hierzu: „Die Kläger haben sich mit diesem Verhalten in bedenkliche Nähe zu einem versuchten Prozeßbetrug gegeben. Es fehlte nur noch, dass sie bestritten hätten, dass die Fahrenden Gesellen überhaupt existieren.“
Das Emblem war auf der Brusttasche eines Teilnehmers des „Treffens volkstreuer Verbände“ des rechtsextremen „Freundeskreises Ulrich von Hutten“ 1988 erkennbar gewesen. An dieser Veranstaltung hatten zahlreiche extremistische Personen und Organisationen aus dem gesamten Bundesgebiet teilgenommen, darunter Jürgen Rieger, die „Wiking-Jugend“ und die „Nationalistische Front“ (NF)
Fraglich ist, ob das Urteil rechtskräftig wird, oder ob das Kammergericht über eine Berufung zu entscheiden haben wird.

Comments are closed.