Die Fahrenden Gesellen – Bund für deutsches Leben und Wandern haben in ihrem verlorenen Rechtstreit auf eine Berufung verzichtet. Somit ist das Urteil des Landgerichts Berlin (PDF 468 KB) seit einigen Tagen rechtskräftig.
Die in einem Artikel in der im „Verlag der Jugendbewegung“ erscheinenden Zeitschrift STICHWORT, die Fahrenden Gesellen seien „verbandelt mit führenden Rechtsradikalen“ . Ein Europa der Vaterländer, eine Europäische Neuordnung werde propagiert, verschwiegen werde aber, dass diese Neuordnung unter Federführung der germanischen Heilsbringer und in den Grenzen von 1939 angedacht sei, ist somit abschließend als legitime Meinungsäußerung gültig.