Am 23. September fand ein Termin vor dem Landgericht Berlin statt. Kläger: „Die Fahrenden Gesellen – Bund für deutsches Leben und Wandern e.V.“ (FG). Diese hatten beanstandet, dass in einem Artikel geschrieben wurde, sie seien „verbandelt mit führenden Rechtsradikalen“ . Ein Europa der Vaterländer, eine Europäische Neuordnung werde propagiert, verschwiegen werde aber, dass diese Neuordnung unter Federführung der germanischen Heilsbringer und in den Grenzen von 1939 angedacht sei.
Das Landgericht sah diese Äußerungen allerdings als Meinungsäußerungen von der Pressefreiheit gedeckt. Beklagte waren die Autorin des Beitrags, der Redakteur der Zeitschrift und der herausgebende „Verlag der Jugendbewegung“.